Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kurs-AGB), gültig ab 8. Nov. 2021:
- Vertragsparteien: Zwischen KursteilnehmerIn (in der Folge KT genannt) und dem Kursveranstalter, Herwig Bichler (evtl. vermittelt durch die Plattform auf Kursino KG), Inrain 87a in 6108 Scharnitz (in der Folge KV genannt) wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Der KV behält sich vor, diesen Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen entschädigungslos zu stornieren (etwa bei Personen, die uns bereits als Zahlungssäumig bekannt sind oder mit den wir aus sonstigen Gründen kein Vertragsverhältnis begründen wollen oder können).
- Vertragsinhalt und -dauer: Der Ausbildungsvertrag bezieht sich auf die Vorbereitung auf die Taxilenkerprüfung und die Praxis als TaxilenkerIn, beschränkt auf das vom KT bei der Anmeldung gewählte Bundesland. Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung des KT und endet spätestens sechs Monate nach Anmeldung oder bei Bestehen der Taxilenkerprüfung (welche nicht Teil des Kurses ist, sondern ein verwaltungsbehördliches Feststellungs-Verfahren, in dem eine Taxischule keine Parteienstellung hat). Der gesetzliche Vorbereitungskurs wird als von den Behörden anerkannter betreuter Fernkurs angeboten. Ein Unterrichtsbesuch ist dank hervorragender Lernunterlagen nicht nötig, nach Sondervereinbarung jedoch möglich (für den Unterrichtsbesuch fallen Zusatzkosten an). Über 99 % unserer KursteilnehmerInnen benötigen keinen zusätzlichen Unterricht!
- Pflichten des KV: Der KV schuldet das Bemühen, KT auf die Taxilenkerprüfung und die Praxis vorzubereiten. Der KV muß Kursunterlagen in digitaler Form zur Verwendung auf handelsüblichen aktuellen Computern und evtl. auf Mobiltelefonen (technikabhängig) bereitstellen und kann auch zusätzliche Lernbehelfe auf der Website zum Download anbieten. Zusätzlich soll der KV über eMail erreichbar sein, um KT-Fragen möglichst zeitnah und ausreichend zu beantworten. Ist der KV für kurze Zeitspannen oder aus technischen Gründen nicht erreichbar, entstehen daraus keine Ersatzansprüche. Die Betreuung der KT muß der KV für zumindest sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Kursanmeldung sicherstellen. Sonstige Leistungen des KV, wie Hinweise auf Förderungen, Werbegeschenke etc. stellen keine Vertragsleistung sondern freiwillige Leistungen dar, für die jede Gewährleistung und jeder Schadenersatz ausgeschlossen sind. Der KV verpflichtet sich ausdrücklich, im Falle von Beschwerden seitens der KT für außergerichtliche Regelungen zur Verfügung zu stehen und kulante Lösungen anzustreben, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist.
- Pflichten der KT: KT schulden das Kursentgelt und müssen sich regelmäßig auf der Website des KV über kurs- und prüfungsrelevante Details informieren. Der KT muss das Kursprogramm auf sein geeignetes technisches Gerät (Deskotp, Notebook) laden und die technischen Voraussetzungen hierfür schaffen. Für die Geltendmachung von Förderungen sowie für die Durchführung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens auf Ausstellung der Taxilenkerberechtigung samt Taxilenkerprüfung sind einzig die KT verantwortlich und zuständig. Der KV bietet hiezu lediglich unverbindliche und nicht immer vollständige Informationen an. Prüfungs- und Ausstellung des Taxischeins sind verwaltungsrechtliche Verfahren, in denen der KV keine Parteistellung hat und für die die KT selbst verantwortlich sind.
KT darf die Kursbestätigung nur anfordern, wenn er mindestens
15 Stunden gemäß Lernprogramm gelernt hat oder dies bis zum Prüfungsantritt tatsächlich tut. Das Erschleichen der Kursbestätigung hat zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Folgen!
- Kursentgelt: Das Kursentgelt beträgt derzeit € 165,- und beinhaltet keine Verwaltungsgebühren wie Prüfungs- oder Ausstellungsgebühren. Der Betrag enthält keine USt., der KV ist hievon befreit. Zusätzliche Entgelte darf der KV von den KT ohne ausdrückliche Vereinbarung für Sonderleistungen nicht verlangen. Die Kosten für Kontaktaufnahme, Versendung von Kursunterlagen, Prüfungsanträgen etc. trägt jeweils jene Partei, die den Kontakt aufnimmt oder die Unterlagen versendet. Die Nachnahmegebühr trägt jedenfalls der KT. Wird das Kursentgelt ganz oder teilweise mit gültigen Gutscheinen bezahlt, müssen KT dies bei der Anmeldung mitteilen, nachträglich erworbene Gutscheine werden auf das Kursentgelt nicht angerechnet. Gutscheine sind ein Jahr ab Ausstellung gültig und werden nicht in Geld abgelöst. Rabatte müssen ausdrücklich und nachweislich vereinbart werden.
- Haftung: Beide Vertragsparteien haften nicht für leichte oder grobe Fahrlässigkeit. Für Folgen versäumter Prüfungstermine oder für abgewiesene Taxischein-Anträge (z. B. wegen fehlenden Voraussetzungen) kann der KV nur bei absichtlichem Fehlverhalten haftbar gemacht werden. Der KV haftet nicht für mangelnde Hardware-Voraussetzungen auf Seiten der KT.
- Rücktritt: KT haben jedenfalls zwei Wochen ab Versendung der Anmeldung ein kostenloses Rücktrittsrecht. Da die Kurse in digitaler nicht rücksendbarer Form angeboten werden, ist ein Rücktritt ausnahmsweise dann nicht kostenlos, sondern mit einer Stornogebühr in Höhe von 100 % belastet, wenn der KV das Kurspaket bereits geöffnet oder die Software verwendet hat oder ein Link mit der Kurssoftware vom Mailserver des KT empfangen worden ist. Ein Rücktritt muß schriftlich und nachweislich erfolgen (z. B. eMail + Empfangsbestätigung). Sobald Sie das Kurspaket angenommen und geöffnet haben oder ein Link zur Kurssoftware am Mailserver des KT empfangen worden ist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktrittes müssen KT das Kurspaket auf eigene Kosten und Risiko an den KV zurücksenden. Der KV ist berechtigt, das Kurspaket erst nach Zahlungseingang bzw. nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu versenden.
- Änderungen der AGB: Änderungen der AGB werden auf der Website des KV (www.taxilenker.at) veröffentlicht. Für KT gelten bei Änderungen weiterhin die bei Anmeldung gültigen AGB, außer die geänderten AGB sind für KT vorteilhafter.
- Daten: Der KV darf keinerlei Daten der KT an Dritte weitergeben oder den KT unverlangt Werbung zusenden. Der KV darf die IP-Adresse des Computers, von dem die Anmeldung abgesandt wird, zur Beweissicherung protokollieren. Beim Datenaustausch zwischen Client, Server und sonstigen technischen Einrichtungen können Dritte zwangsläufig Zugriff auf Daten erhalten. Der KV ist diesbezüglich von jeder Haftung befreit.
- Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt Innsbruck vereinbart, sofern keine zwingenden Gründe für abweichende Gerichtsstände gelten. AGB-ENDE
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