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taxilenker.at - Der beste Weg zum Taxischein  
 

 

 


 

Häufig gestellte Fragen zum Taxischein

Für Fragen zum Taxischein oder zur Taxilenkerprüfung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

  • Wie oft muß man einen Unterricht in der Taxischule besuchen?
    Unser bewährtes Kurskonzept beruht auf einem gut betreuten Fernkurs. Unterrichtsbesuche in der Taxischule sind also nicht notwendig, Ihr Kursleiter steht aber (fast) immer zur Verfügung; meist auch am Wochenende und am Abend. Taxischule mit freier Zeiteinteilung sozusagen.
  • Kann man auch ohne Taxilenkerkurs zur Prüfung antreten?
    Nein, die nachweisliche Teilnahme an einem gesetzlich anerkannten Taxilenkerkurses - wie unserem - ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Ist dieser Kurs bei taxilenker.at anerkannt?
    Ja, wir haben eine gewerbliche Berechtigung sowie die Bestätigung des Ministeriums und dürfen den gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungskurs auf die Taxilenkerprüfung abhalten. Jede Prüfungskommission anerkennt unsere Kursbestätigung.
  • Warum ist taxilenker.at so viel billiger als andere Kursanbieter?
    Das ist nicht in allen Bundesländern so. Wir haben seit 2008 einheitliche Preise in allen Bundesländern. In manchen Bundesländern sind wir billiger als andere Taxischulen, in anderen Bundesländern liegen wir preislich ähnlich wie andere Taxischulen. Ganz selten sind wir etwas teurer, das wird aber durch die eingesparten Fahrtkosten mehr als ausgeglichen. Einheitliche Preise für ganz Österreich erscheinen uns fairer, als die Anpassung an die anderen Taxischulen in den jeweiligen Bundesländern.
  • Verpflichtet man sich als Kursteilnehmer bei taxilenker.at zu anderen Leistungen außer der Bezahlung der Kursgebühr, beispielsweise einer Arbeitsleistung?
    Nein, wir betreiben selbst kein Taxiunternehmen, bei dem Sie eine Leistung "abarbeiten" könnten. Fallweise finanzieren Taxiunternehmen Ihren Taxilenkern die Ausbildung und diese müssen die Kosten dann abarbeiten. Bei uns ist dies nicht der Fall, wir sind eine reine Taxischule ohne angeschlossenes Taxiunternehmen.
  • Kann jeder TaxilenkerIn werden?
    Fast, die Voraussetzungen finden Sie hier (klicken).
  • Wie lange dauert der Kurs?
    Das hängt ganz von Ihnen ab, von Ihren Vorkenntnissen und von Ihrem Zeitplan. Einer unserer Kursteilnehmer ist bereits nach drei Tagen zur Prüfung angetreten und hat diese erfolgreich im ersten Anlauf bestanden. Im Schnitt treten unsere Kursteilnehmer nach zwei bis vier Wochen zur Prüfung an.
  • Was ist, wenn man bei der Prüfung durchfällt?
    Das passiert zum Glück nicht oft, aber falls doch, finden Wiederholungsprüfungen statt. Ob die gesamte Prüfung oder nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muß, ist regional unterschiedlich. Für Teilprüfungen fällt auch nur eine geringere Wiederholungsgebühr an.
  • Für welche Region gilt der Taxischein?
    Für die Region, über die Sie geprüft werden. Die Prüfungskommissionen teilen die Bundesländer meist in fixe Teil-Gebiete ein, vor der Prüfungsanmeldung (NICHT bereits bei der Kursanmeldung) müssen Sie eine Auswahl treffen (es sind auch mehrere Gebiete möglich).
  • Darf man außerhalb der im Taxischein eingetragenen Region als TaxilenkerIn tätig sein?
    Ihre eingetragene Region muss nur jenen Ort umfassen, in dem das Taxiunternehmen, bei dem Sie arbeiten, seinen Sitz hat (Standortgemeinde). Von dort aus dürfen Sie Fahrgäste überall hin bringen, auch wenn die Zieladresse außerhalb der im Taxischein eingetragenen Region liegt. Sie müssen Kurs und Prüfung also bloß für jene Region ablegen, in der Sie arbeiten möchten und in der Ihr zukünftiger Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz hat.
  • Ist es sinnvoll, den Taxischein für alle Regionen zu machen?
    Wenn Sie nicht sicher sind, in welchem Gebiet Sie arbeiten möchten, kann das sinnvoll sein. Problematisch ist, wenn Sie beispielsweise nur im Mühlviertel arbeiten wollen und trotzdem auch zur Linz-Prüfung antreten, obwohl Sie das Linzer Stadtgebiet nicht besonders gut kennen. Wenn Sie die (recht anspruchsvollere) Linz-Stadt-Prüfung nicht bestehen, bekommen Sie auch keine Taxilenkerberechtigung für das Mühlviertel. Und das wäre schade, denn die Linzer Berechtigung hätten Sie ja gar nicht gebraucht. Bei schwierigen Regionen (wie große Städte, die Sie nicht gut kennen) empfehlen wir, lieber bei Bedarf später eine Ergänzungsprüfung über das entsprechende Gebiet abzulegen.
  • Wie kann man eine bestehende Taxilenkerberechtigung auf zusätzliche Regionen erweitern?
    Dazu müssen Sie nur eine Ergänzungsprüfung über die entsprechende Region ablegen und auch einen Taxilenkerkurs dafür absolvieren. Die Prüfungsgebühr für die Ergänzungsprüfung ist meist stark ermäßigt und für Kursteilnehmer, die schon den Erstkurs bei uns absolviert haben, haben wir spezielle Angebote für den Ergänzungskurs (kostet manchmal auch gar nichts!).
  • Wann muß man sich für ein Prüfungsgebiet entscheiden?
    Spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung. Bei der Anmeldung zu unserem Kurs kann diese Frage offen bleiben, da unsere Kursunterlagen jeweils ein ganzes Bundesland abdecken.
  • In welchen Zeitabständen finden Prüfungen statt?
    Das ist regional sehr verschieden. Da die Taxilenkerprüfung von einer unabhängigen Kommission abgehalten wird, haben wir auf die Termine keinen großen Einfluß. Ein Termin pro Monat ist aber die Regel, nähere Infos finden Sie im jeweiligen Bundesland-Bereich unserer Website.
  • Kann man sich mit dem Taxischein selbständig machen?
    Nicht gleich. Sie benötigen neben Praxis eine Prüfung und müssen noch einige Voraussetzungen erfüllen.
  • Rechnet sich ein eigenes Taxiunternehmen?
    Grundsätzlich ja. Wenn das Taxi oft im Einsatz ist rechnet es sich gewöhnlich auch. Die größten Risiken sind ein zu teurer Wagen und die Lohnkosten (selbst dürfen und wollen Sie auch nicht rund um die Uhr hinterm Steuer sitzen).

 

 
 

 

  Impressum: Mag. iur. Herwig Bichler, Inrain 87a, 6108 Scharnitz, USt-befreite Einzelunternehmung | KURSINO - spielerisch lernen


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